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Michael Hemberger
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Ablauf einer MPU, wenn es um Alkohol geht

Medizinische Untersuchung:

    Der medizinische Teil der MPU besteht in der Hauptsache aus einer medizinischen Untersuchung durch einen Arzt/Ärztin und durch einen Fragebogen zu Ihrem Gesundheitszustand. Auch der Arzt/Ärztin wird Sie schon zu Ihren Trinkgewohnheiten, Mengen und Trinkverhalten befragen. Es werden hierüber Aufzeichnungen gemacht, um diese später mit Ihren Aussagen beim Psychologen/Psychologin zu vergleichen.


Psychologische Begutachtung:

    Die psychologische Begutachtung besteht aus 3 Teilen:

    einem ausführlichem
    Gespräch (Exploration) mit dem/der Psychologen/in, einem Fragebogen zu Ihrer Biografie und zu Ihrem Trinkverhalten und einem testpsychologischen Teil.


Nacheinander werden nun diese drei Teile vorgestellt:

    Gespräch:
    Das Gespräch mit dem Psychologen/Psychologin ist in der Regel der Hauptteil der MPU. Sie werden zu Ihren Trinkgewohnheiten, Ihrer eigenen Einschätzung dieses Trinkens und den damit verbundenen Erfahrungen und Situationen befragt. Dies geschieht unter den drei grundsätzlichen Kriterien der Verkehrspsychologie:

       URSACHEN  - VERÄNDERUNG  - STABILITÄT.

    In Bezug auf die Ursachen werden Sie befragt, ob Sie die tiefergehenden Gründe Ihres Trinkverhaltens erkennen, ob Ihnen die Trinkgewohnheiten, die zum Führerscheinentzug führten, klar sind und ob Sie Ihren Alkoholkonsum realistisch einschätzen können. Ihre Einschätzung zur Mengenverträglichkeit (Giftfestigkeit) und der Trinkursachen spielen dabei eine wichtige Rolle.

    Unter dem Gesichtspunkt der Veränderung will die Psychologin/der Psychologe wissen, ob Sie Ihr Trinkverhalten ausreichend und nachvollziehbar verändert haben und was sich sonst noch verändert hat.

    In Bezug auf Ihre Stabilität erwarten die Gutachter/innen eine ausreichende Abstinenz. Für den Fall, dass Sie mit dem Argument, dass Ihnen "kontrolliertes Trinken" gelingt, in die MPU gehen, wird man eine klare und nachvollziehbare Veränderung Ihres Trink- verhaltens erwarten.

    Aus meiner Erfahrung heraus weiß ich, dass für eine Mehrheit der alkoholauffälligen Kraftfahrer/innen, welche die 1,6 Promille-Grenze überschritten haben (insbesondere diejenigen, die 2 Promille und mehr hatten), eine positive Prognose mit "kontrolliertem Trinken" nicht mehr möglich ist (in mehr als 80% der Fälle). Für all diese Kraftfahrer muss statt dessen eine ausreichende Abstinenzzeit nachweisbar sein. Ein solcher Nachweis kann dadurch erbracht werden, dass Ihre regelmäßig (alle 2-3 Monate) erhobenen Leberwerte (insbesondere der Gamma-GT und MCV) stimmen. Eine ausreichend lange Abstinenzzeit, die Ihre Stabilität belegt, ist dann vorhanden, wenn Sie 1 Jahr abstinent leben. Von dieser einjährigen Abstinenz gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen. Mit weniger als 6 Monaten Abstinenz ist ein positives Gutachten jedoch nicht zu erreichen. Die Abstinenz selber ist jedoch nicht unbedingt das alleinige Hauptkriterium. Wichtig  ist auch, dass die Alkohol- hintergrundproblematik aufgearbeitet ist. Dazu benötigen Sie in der Regel professionelle Begleitung und Hilfe.

    Zum Fragebogen:
    Ein Fragebogen von ca. 7 Seiten Umfang soll den Gutachtern Rück- schlüsse auf Ihr Wissen und Ihre selbstkritischen Erinnerungen ermöglichen. Das Ausfüllen des Fragebogens gibt Ihnen die Chance, sich in Ruhe und ohne direkten Befragungsdruck mit der gesamten Problematik zu beschäftigen, um die Dinge, die Sie verändert haben, ausführlich zu beschreiben.

    Ein biographischer Fragebogen beschäftigt sich mit Ihrem Lebenslauf und Ihren persönlichen Begebenheiten.

    Zum testpsychologischen Teil:
    Der testpsychologische Bereich soll den Gutachtern/innen Aufschluss darüber geben, inwieweit Sie von Reaktion, Ausdauer und Konzentration her in der Lage sind, den Anforderungen im Straßenverkehr gerecht zu werden.

    Bedenken Sie, dass langjähriger Alkoholkonsum regelmäßig zu erheblichen Leistungsminderungen führt, die tatsächlich messbar sind. Die Tests werden meist computergestützt an Bildschirmen durchgeführt. Sie sind in der Regel leicht und man darf normale Ergebnisse erwarten. Dieser Test gilt als bestanden, wenn kein Testergebnis niedriger als Prozentrang 16 ausfällt.

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Wichtiges zu den neuen Beurteilungskriferien:

Die neuen Beurteilungskriterien verschärfen die MPU ganz erheblich. Eine ganze Reihe dieser Ver- schärfungen ist nach Auffassung von Experten "verfassungswidrig" und fachlich höchst bedenklich.

Sie finden hier ein Rechtsgutachten, sowie eine Stellungnahme von mir, die ich auch auf dem diesjährigen Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar so vertreten habe. Am Ende meiner Stellungnahme finden Sie Verbesserungsvorschläge, die "ver-fassungskonform" sind und in die Empfehlungen des Verkehrsgerichts-tages aufgenommen wurden (siehe unter Arbeitskreis VI).
Über unterstützende Rückmeldungen durch
Mails freue ich mich.

Stellungnahme M. Hemberger (PDF)
Rechtsgutachten (PDF)
Brief des BM für Verkehr (PDF)
Empfehlungen 48. Dt. VGT (PDF)