BERATUNGSBÜRO
Michael Hemberger
Staatl. anerkannter graduierter Dipl.-Sozialpädagoge (FH)

Büro Göppingen
Bahnofstraße 2
Tel. 07161/70790

Büro Schwäbisch Gmünd
Bahnhofsplatz 6
Tel. 07171/928669

Neu ab November 2010:
Büro Röbel an der Müritz
Marienfelder Weg 36
Tel. mobil 0179/5938801

mobil: 0179/5938801

Startseite

MPU-Informationen

Führerschein weg -
kommt die MPU?

... bei Alkohol

... bei Drogen

... bei Punkten

Erste Schritte

... bei Alkohol

... bei Drogen

Beratung bei Hemberger

Preise

Links

Kontakt / Impressum

Alkohol - Führerschein weg!

Die Folgen des Entzugs Ihrer Fahrerlaubnis und insbesondere, ob Sie zur MPU müssen, richten sich nach zwei Kriterien, wenn der Grund des Entzugs der Fahrerlaubnis eine Trunkenheitsfahrt ist:

  • Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis früher schon einmal entzogen?
  • Wie hoch war die bei Ihnen gemessene Blutalkoholkonzentration (BAK)?

Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen eine Faustregel, in welchen Fällen eine MPU notwendig ist, um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen.

Wurde die Fahrerlaubnis schon einmal entzogen?

BAK niedriger
als 1,6 ‰

BAK zwischen
1,6 ‰ und 1,99 ‰

BAK ab 2,0 ‰

Nein:

MPU nicht notwendig.

Sie erhalten die Fahrerlaubnis ohne MPU nach Ablauf der Sperrfrist zurück.

Tipp: Sie können sich um eine Sperrfristverkürzung von bis zu
3 Monaten bemühen. Dafür sollten Sie sich bei Ihrer Führerscheinstelle beraten lassen.

MPU notwendig.

Sie können jedoch in bestimmten Fällen eine Sperrfristverkürzung um bis zu 3 Monate erreichen, wenn das dafür notwendige Gut- achten einen ent- sprechenden Modell- kurs (MAINZ 77 oder IRAK) empfiehlt.

In der Regel erhalten Sie Informationen bei Ihrer Führerscheinstelle, welche mit dieser Maßnahme einver- standen sein muß.

MPU notwendig.

Sie können frühestens 3 Monate vor Ende der Sperrfrist einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen.

Ja:

MPU notwendig.

Wichtiges zu den neuen Beurteilungskriferien:

Die neuen Beurteilungskriterien verschärfen die MPU ganz erheblich. Eine ganze Reihe dieser Ver- schärfungen ist nach Auffassung von Experten "verfassungswidrig" und fachlich höchst bedenklich.

Sie finden hier ein Rechtsgutachten, sowie eine Stellungnahme von mir, die ich auch auf dem diesjährigen Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar so vertreten habe. Am Ende meiner Stellungnahme finden Sie Verbesserungsvorschläge, die "ver-fassungskonform" sind und in die Empfehlungen des Verkehrsgerichts-tages aufgenommen wurden (siehe unter Arbeitskreis VI).
Über unterstützende Rückmeldungen durch
Mails freue ich mich.

Stellungnahme M. Hemberger (PDF)
Rechtsgutachten (PDF)
Brief des BM für Verkehr (PDF)
Empfehlungen 48. Dt. VGT (PDF)