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Punkte im Zentralen Verkehrsregister
Rechtsgrundlagen
1. Wer 8 und noch nicht 14 Punkte hat, wird vom zuständigen Straßenverkehrs- amt verwarnt. a.) Durchläuft er freiwillig beim Punktestand von 8 eine Nachschulung bei dafür anerkannten Fahrschulen, so erhält er einen Rabatt von 4 Punkten. b.) Ab dem 9. bis 13. Punkt gibt es allerdings nur einen Rabatt von 2 Punkten.
2. Ab einem Punktestand von 14 Punkten wird eine Nachschulung durch die Fahrerlaubnisbehörde angeordnet. Einen Punkterabatt von 2 Punkten gibt es allerdings nur für eine zusätzliche freiwillige verkehrspsychologische Beratung bei dafür anerkannten verkehrspsychologischen Beratern.
3. Bei Führerschein auf Probe: a.) Bei einem schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen / Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld ab 40,- EUR muss ein Aufbauseminar besucht werden und die Probezeit verlängert sich auf insgesamt 4 Jahre. b.) Wird man erneut nach Besuch des Aufbauseminars verkehrsauffällig (inhaltlich w. o.), spricht die Behörde eine Verwarnung aus, verbunden mit der Empfehlung, innerhalb von 2 Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung freiwillig teilzunehmen. Dies bringt 2 Punkte Rabatt im VZR. c.) Erneute Verkehrsauffälligkeit (Merkmale w.o.) führt zur Entziehung der Fahr- erlaubnis und zu einer Sperre von mindestens 3 Monaten.
4. Verkehrsauffällige Kraftfahrer, die im Zentralen Verkehrsregister in Flensburg (KBA) des Kraftfahrtbundesamtes einen Punktestand von 18 Punkten erreicht haben, müssen sich einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) bei einem anerkannten Begutachtungsinstitut für Fahreignungsprognostik unterziehen. In der Regel ist es so, dass Sie von Ihrer Führerscheinstelle dazu schriftlich aufgefordert werden, ein entsprechendes Gutachten beizubringen. Ist die Fahrerlaubnis entzogen, beträgt die Sperrfrist zur Wiedererteilung mindestens 6 Monate. Sie sollten diese Zeit unbedingt nutzen, um sich qualifiziert auf die MPU vorzubereiten.
Sind Sie durch zu schnelles Fahren, Überholen im Überholverbot, Rotlicht- Missachtung oder anderweitigen mit Punkten bewerteten Verkehrsauffälligkeiten im Straßenverkehr aufgefallen, so ist es notwendig, die dahinter stehenden auffälligen Persönlichkeitsmerkmale und Verhaltensweisen unter Inanspruch- nahme fachlicher Hilfe aufzuarbeiten. Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist nur dann möglich, wenn Ihnen die zugrundeliegenden Fehlverhaltensmuster und deren Ursachen klar sind und abgestellt werden konnten.
Fachlich qualifizierte Beratung bietet hier das Beratungsbüro Hemberger an. Die Erfolgsquote ist bei ausreichender therapeutischer Beratung (in der Regel zwischen 10 - 15 Einzelberatungssitzungen) sehr hoch.
Sie können sich in Bezug auf die Vorbereitung zur MPU zum Thema Punkte und Verkehrsauffälligkeiten auch an niedergelassene qualifizierte Verkehrspsychologen wenden. Entsprechende Adressen erfahren Sie im Internet oder bei Ihrer Führerscheinstelle.
Umfassende Informationen zum Punktesystem, Punkteabbau usw. finden Sie auch auf der Internetseite vom Kraftfahrt-Bundesamt.
Informationstext zu Drogenproblematik und Punkten im Zentralen Verkehrsregister: Informationstext Drogen/Punkte als PDF laden (18KB)
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