BERATUNGSBÜRO
Michael Hemberger
Staatl. anerkannter graduierter Dipl.-Sozialpädagoge (FH)

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Bahnofstraße 2
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Büro Schwäbisch Gmünd
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Tel. 07171/928669

Neu ab November 2010:
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Drogen                                                                   Druckversion PDF

Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen für eine positive MPU
Gruppen von Drogenkonsumenten gem. Beurteilungskriterien
Informationen zu Drogenscreenings
Kosten für Drogenscreenings
Haaranalyse
Wo kann ich Drogenscreenings machen?


Rechtsgrundlagen:

Die Begutachtungsleitlinien Kraftfahrereignung, herausgegeben von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST), legen fest, wann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung beim Konsum von Drogen notwendig ist.

Hier heißt es: "Wer Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) nimmt oder von ihnen abhängig ist, ist nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen gerecht zu werden....

Wer regelmäßig (täglich oder gewohnheitsmäßig) Cannabis konsumiert, ist in der Regel nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen gerecht zu werden. ...

Wer gelegentlich Cannabis konsumiert, ist in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen beider Gruppen gerecht zu werden, wenn er Konsum und Fahren trennen kann, wenn kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen und wenn keine Störung der Persönlichkeit und kein Kontrollverlust vorliegen.

Wer von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen, z. B. Tranquilizer, bestimmten Psychostimulanzien, ... abhängig ist, wird den gestellten Anforderungen beim Führen von Kraftfahrzeugen nicht gerecht.“

In diesen Fällen wird es in der Regel zu einer Medizinisch-Psychologischen Eignungsuntersuchung kommen.

Vorraussetzungen für eine positive MPU:
Um ein positives Gutachten zu erreichen, ist grundsätzlich der Nachweis zu führen, dass keine Drogen bzw. psychoaktiv wirkenden Stoffe mehr eingenommen werden und (in der Regel) bei der Aufarbeitung der Hintergrundproblematik insbesondere dann, wenn regelmäßig über einen längeren Zeitraum hinweg Cannabis oder höherpotente Suchtstoffe eingenommen werden, eine fachlich qualifizierte Hilfe in Anspruch genommen wurde. Fachkompetente Hilfen sind nicht Basiskurse (teilweise durch Fahrschulen, bzw. MPU-Vorbereiter angeboten). Auch Informations- und Motivationskurse für drogenauffällige Kraftfahrer bei Suchtberatungsstellen sind unzureichend. Fachlich qualifizierte Hilfe ist bei auf Drogen und Sucht spezialisierten und mehrjährig berufserfahrenen
1 Sozialpädagogen in und außerhalb von Suchtberatungsstellen und bei niedergelassenen Psychologen mit der Fachausrichtung Sucht zu finden. Die Aufarbeitung sollte tiefergehend sein, d. h., die eigenen inneren Gründe zur Einnahme von Drogen sind zu finden.

Um die MPU positiv zu bestehen, benötigt man „forensisch abgesicherte Drogenscreenings“.

1 Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung sind angemessen. Fragen Sie danach!
2 Verkehrspsychologen sind nur dann empfehlenswert, wenn sie Qualifikationen aus dem Suchtbereich (z. B. mehrjährige Tätigkeit in einer Beratungsstelle oder Fachklinik) vorweisen können.

Bei Drogenkonsumenten gibt es nach den Beurteilungskriterien mehrere Gruppen zu unterscheiden:

D1: Abhängigkeit und Sucht
Um hier die MPU zu bestehen, ist eine qualifizierte (in der Regel) stationäre Behandlung oder eine vergleichbare Maßnahme (z. B. durch die Renten-versicherung finanziert) erfolgreich abzuschließen und danach ist eine mindestens 1jährige, durch 6 forensische Drogenscreenings abgesicherte Cleanzeit zu belegen. Ist die Therapie ambulant, aber über einen längeren Zeitraum (z. B. 12-18 Monate), dann können die Drogenscreenings und der Beleg der Cleanzeit schon ab Therapiebeginn erfolgen. Nach Abschluss der Therapie bis zur MPU sollten jedoch mindestens weitere 6 Monate vergehen (die auch durch Drogenscreenings zu belegen sind), damit gewährleistet ist, dass die neuen Lebensweisen schon stabil sind. War Opiatabhängigkeit das Suchtproblem, sind die Drogenscreenings um 4 Substanzen zu erweitern (Näheres siehe Drogenscreening).

D2: Es liegt eine fortgeschrittene Drogenproblematik vor, die sich insbe-sondere auch im Konsum hoch suchtpotenter Drogen bzw. polyvalenten Konsummustern zeigt.
Eine solche fortgeschrittene Drogenproblematik muss problemangemessen aufgearbeitet und die Drogenabstinenz ausreichend lange und stabil sein, sonst ist eine positive MPU nicht möglich. Eine angemessene Aufarbeitung kann wiederum nur durch dafür fachlich qualifizierte Kräfte erfolgen. Der Nachweis der Drogenabstinenz ist durch Drogenscreenings zu belegen. Es sollte in der Regel nennenswert länger als 1 Jahr (ich empfehle mind. 15, in der Regel 18 Monate) Abstinenz durch forensisch abgesicherte Drogenscreenings zu belegen sein. Die dafür notwendige therapeutische Intervention sollte ebenfalls in der Regel 1 Jahr, jedoch deutlich über 6 Monate zurückliegen. Die Anzahl der Drogenscreenings richtet sich hier nach der zu belegenden Abstinenzzeit. Bei 18 Monaten Abstinenzzeit sind 10 Drogenscreenings die Regel; bei 15 Monaten Abstinenzzeit sollten mindestens 8 Drogenscreenings erfolgt sein.

D3: Es liegt eine Drogengefährdung vor.
Auch für diese ist eine belegbare Abstinenzzeit vorzuweisen. Die Abstinenzzeit sollte in der Regel 12 Monate betragen, wobei die therapeutische Intervention 6 Monate, mindestens jedoch schon 3 Monate zurückliegen sollte. Es sollten i. d. R. 6 Drogenscreenings
3 vorzuweisen sein. Es gibt Hinweise darauf, dass die Medizinisch-Psychologischen Institute „leichte Fälle“ und „schwere Fälle“ trennen und „leichte Fälle“ (kürzere Konsumzeit, nicht täglicher Konsum) unter Umständen mit einer Abstinenzzeit über 6 Monate, jedoch unter 12 Monate bei aufgearbeiteter Geschichte die MPU bestehen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die überwiegende Anzahl der Fälle eher als schwere Fälle von Drogengefährdung eingestuft werden. Hier ist eine mind. 1jährige Abstinenzzeit unumgänglich. In beiden Fallgruppen ist ebenfalls fachlich qualifizierte Intervention und Beratung der Schlüssel für eine positive MPU.

3 Es gibt nur ganz wenige Fälle, wo 4 Drogenscreenings in 6 Monaten und eine MPU nach insgesamt 8 Monaten Drogenkonsumverzicht positiv verlaufen ist.

Drogenscreenings:
Grundsätzlich sind Drogenscreenings in sogenannten Screeningvereinbarungen einzubinden, d. h., dass Sie selbst nicht über Zeitpunkt der Urinscreenings bestimmen können. Sie werden (schriftlich oder telefonisch oder per SMS) aufge-fordert, binnen 24 Stunden das vertraglich verein-barte Institut aufzusuchen und eine Urinprobe zuzulassen. Diese Urinprobe erfolgt unter Aufsicht und ist von einem spezialisierten Labor (DIN ISO 17025) auf Drogenkonsum zu untersuchen. Die Einbestellungen erfolgen zufällig und sind von Ihnen selbst nicht beeinflussbar. Sollten Sie in Urlaub gehen oder beruflich länger als 1 Tag unterwegs sein und Sie können zur Probe-entnahme nicht kommen, so ist dies rechtzeitig dem Institut mitzuteilen.

Sie sollten dafür sorgen, dass Sie kurz vor der Urinabgabe nicht allzu viel Wasser getrunken haben, damit der Urin nicht übermäßig verdünnt ist. Ein Kreatininwert bis 20 wird anerkannt, unter 20 ist das Drogenscreening ungültig und muss durch andere Maßnahmen (z. B. Haaranalyse) ersetzt werden.

Achten Sie darauf, dass Sie während der Screeningvertragszeit weder mohn- noch hanf-haltige Lebensmittel zu sich nehmen. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auch davor warnen, amphetaminhaltige Medikamente, die teilweise frei verkäuflich sind, zu sich zu nehmen.

Die Drogenscreenings sollten grundsätzlich folgende Substanzen beinhalten:
Opiate, Kokain, Methadon, Amphetamine, Benzodiazepine und Cannabis.

Bei früheren Opiatkonsumenten (Einstufung meist nach Kriterium D1) ist darüber hinaus eine Analyse nach Buprenorphin, Tilidin und Tramadol unabdingbar notwendig.

Bei früheren Opiatkonsumenten, wie auch bei polyvalenten Konsummustern mit Alkohol (z. B. bei Kokain) kommt hinzu, dass auch Ethylclucuronid (ETG) mit bestimmt werden sollte, da in diesen Fällen grundsätzlich der Verzicht auf Alkohol verlangt wird.

Kosten:
Drogenscreenings sind nicht billig. Sie kosten in der Regel zwischen 90,00 und 120,00 EUR.

Haaranalyse:
Haaranalyse ist bei allen hochpotenten Sucht-stoffen wie auch bei starkem Cannabiskonsum immer eine Möglichkeit, seine Drogenfreiheit zu belegen. Das Haar sollte länger als 6 cm und möglichst ungefärbt bzw. ungebleicht sein. Man geht davon aus, dass 1 cm Haarwuchs ca. einem Monat entspricht. Dunkle Haare eignen sich für die Haaranalyse besser als blonde Haare.

Wo kann ich Drogenscreenings machen?

Ostalbkreis:
Das Beratungsbüro Hemberger wird noch in diesem Jahr (also vor Ablauf der Übergangszeit zur Einführung der Beurteilungskriterien) ein arbeitsmedizinisches Institut finden, mit dem die fachgerechte Urinkontrolle entsprechend den Bestimmungen der Beurteilungskriterien für den Ostalbkreis wie auch für den Rems-Murr-Kreis möglich ist. Voraussichtlich wird die Probeentnahme so zentral (Schwäbisch Gmünd) sein, dass eine problemlose An- und Abreise auch durch öffentliche Verkehrsmittel abgesichert ist.

Landkreis Göppingen:
Falls Sie im Kreis Göppingen leben, können Sie Urinscreenings entweder bei mir vereinbaren oder über die Führerscheinstelle. Vereinbaren Sie die Screenings bei mir, besteht unter Umständen die Möglichkeit, eine kostenlose Laufbahnberatung zur Einschätzung Ihrer Problematik in Anspruch zu nehmen. Diese Möglichkeit ist dann gegeben, wenn Sie sich bezüglich der Beratung noch nicht festgelegt haben und Sie daran interessiert sind, auch mein Angebot für die Kraftfahrer im Kreis Göppingen in Erwägung zu ziehen.

Müritzkreis:
Wegen Urinscreenings in Mecklenburg-Vorpommern erkundigen Sie sich bitte bei den Führerscheinstellen oder den Medizinisch-Psychologischen Instituten.

Urinscreenings können Sie auch bei den Begutachtungsstellen durchführen lassen. Dort sind sie jedoch in der Regel deutlich teurer.


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Wichtiges zu den neuen Beurteilungskriferien:

Die neuen Beurteilungskriterien verschärfen die MPU ganz erheblich. Eine ganze Reihe dieser Ver- schärfungen ist nach Auffassung von Experten "verfassungswidrig" und fachlich höchst bedenklich.

Sie finden hier ein Rechtsgutachten, sowie eine Stellungnahme von mir, die ich auch auf dem diesjährigen Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar so vertreten habe. Am Ende meiner Stellungnahme finden Sie Verbesserungsvorschläge, die "ver-fassungskonform" sind und in die Empfehlungen des Verkehrsgerichts-tages aufgenommen wurden (siehe unter Arbeitskreis VI).
Über unterstützende Rückmeldungen durch
Mails freue ich mich.

Stellungnahme M. Hemberger (PDF)
Rechtsgutachten (PDF)
Brief des BM für Verkehr (PDF)
Empfehlungen 48. Dt. VGT (PDF)