BERATUNGSBÜRO
Michael Hemberger
Staatl. anerkannter graduierter Dipl.-Sozialpädagoge (FH)

Büro Göppingen
Bahnofstraße 2
Tel. 07161/70790

Neu ab November 2010:
Büro Röbel an der Müritz
Marienfelder Weg 36
Tel. mobil 0179/5938801

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Sofortmaßnahmen und erste Schritte nach dem Entzug
der Fahrerlaubnis - wenn Drogen der Grund sind.


Bei Drogen gilt das gleiche wie bei Alkohol: Sofort mit dem Konsum aufhören und ein Drogenkontrollprogramm bei einer anerkannten Stelle vereinbaren. Geeignete und zugelassene Stellen erfahren Sie bei Ihrem Straßenverkehrsamt/Führerscheinstelle.

Im Ostalbkreis und im Kreis Göppingen erhalten Sie Verträge für Drogenkontrollprogramme bei mir, beim
Labor Van de Loo in Schwäbisch Gmünd und bei der Führerscheinstelle Göppingen.

1.

Bei ausschließlichem Cannabiskonsum ist unter Umständen von einer Drogen-gefährdung ohne Anzeichen einer fortgeschrittenen Drogenproblematik (Hypothese D3) auszugehen.

 

  • In solchen Fällen kann eine durch ein Drogenkontrollprogramm nachgewiesene Abstinenzzeit von 6 Monaten (6 Monate müssen zwischen dem 1. Screening und dem letzten Screening liegen) ausreichend sein.
  • In eingrenzbaren Fällen ist ein (sehr) gelegentlicher Konsum höherpotenter Drogen (z.B. Kokain, XTC) noch nicht der Hypothese D2 zuzuordnen.

2.

Ein täglicher, oft täglich mehrfacher Konsum (mehr als 1 Joint) wird i. d. R. als fortgeschrittene Drogenproblematik (Hypothese D2) eingestuft.
 

3.

Polyvalenter Drogenkonsum oder der Konsum von hochpotenten Drogen wie Amphetamine, Benzodiazepine, Kokain und kleine Mengen Heroin (nicht intravenös) werden als fortgeschrittene Drogenproblematik gewertet.
 

4.

Heroinkonsum und dauerhafter Kokainkonsum werden als drogenabhängig (Hypothese D1) eingestuft.

 

Maßnahmen:
Sofort mit den Drogenscreenings beginnen. Das Drogenkontrollprogramm sollte folgende Drogen enthalten: Heroin (<25), Kokain (<30), Methadon (<50), Amphetamine (<50), Benzodiazepine (<50) und Cannabis (< 10 oder <100). Des weiteren ist der Creatininwert zu bestimmen.

Es sollten 6 Drogenscreenings in 12 Monaten vereinbart werden. Bei ausschließlichem Cannabiskonsum (siehe Hypothese D3) sind kürzere Nachweiszeiten im Ausnahmefall möglich.

Eine Drogenproblematik sollte zwingend mit qualifizierter fachlicher Hilfe aufgearbeitet werden. Diese bekommen Sie bei mir, bei suchtqualifizierten niedergelassenen Diplomsozialpädagogen und Diplompsychologen.

Kurzkurse, wie z.B. MPU-Basiskurse werden als "fachlich qualifizierte Aufarbeitung" nicht angesehen. Hilfe finden Sie unter Umständen auch in den Suchtberatungsstellen. Die Angebote der TÜV-Schwester-Unternehmen sind in der Regel auf Drogengefährdung zu geschnitten und nur sehr bedingt eine richtige Empfehlung. Hier sind Sie bei suchtqualifizierten Diplomsozialpädagogen und Diplompsychologen, die sich spezialisiert haben, besser aufgehoben. Empfehlen kann man
www.bnv.de.
 

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Wichtiges zu den neuen Beurteilungskriferien:

Die neuen Beurteilungskriterien verschärfen die MPU ganz erheblich. Eine ganze Reihe dieser Ver- schärfungen ist nach Auffassung von Experten "verfassungswidrig" und fachlich höchst bedenklich.

Sie finden hier ein Rechtsgutachten, sowie eine Stellungnahme von mir, die ich auch auf dem diesjährigen Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar so vertreten habe. Am Ende meiner Stellungnahme finden Sie Verbesserungsvorschläge, die "ver-fassungskonform" sind und in die Empfehlungen des Verkehrsgerichts-tages aufgenommen wurden (siehe unter Arbeitskreis VI).
Über unterstützende Rückmeldungen durch
Mails freue ich mich.

Stellungnahme M. Hemberger (PDF)
Rechtsgutachten (PDF)
Brief des BM für Verkehr (PDF)
Empfehlungen 48. Dt. VGT (PDF)