 |
 |
|
BERATUNGSBÜRO Michael Hemberger Staatl. anerkannter graduierter Dipl.-Sozialpädagoge (FH)
|
 |
 |
|
Büro Göppingen Bahnofstraße 2 Tel. 07161/70790
Büro Schwäbisch Gmünd Bahnhofsplatz 6 Tel. 07171/928669
Neu ab November 2010: Büro Röbel an der Müritz Marienfelder Weg 36 Tel. mobil 0179/5938801
mobil: 0179/5938801
|
|
|
|
 |
 |
|
 |
|
|
Sofortmaßnahmen und erste Schritte nach dem Entzug der Fahrerlaubnis - wenn Alkohol der Grund ist.
Zunächst einmal sollten Sie sich schonungslos darüber klar werden, ob Ihr Alkoholkonsum schon längere Zeit zu hoch ist und Sie dadurch mit der Zeit die Kontrolle über das Trinken verloren haben.
Es ist davon auszugehen, dass regelmäßiger, ggf. täglicher Konsum von 40 Gramm und mehr an Alkohol oder auch mehrfacher wöchentlicher Konsum mit Mengen ab 60 Gramm (3 Flaschen Bier) zu einem riskanten Alkoholkonsum führen. Hier zeigt sich der Gewöhnungsgrad, der fast immer in Verbindung mit Ihrem eigenen Lebensstil steht.
Alkoholmengen ab 1.4‰ sind Mengen, die nur dann getrunken werden können, wenn eine gewissen Trinkfestigkeit (Alkoholgewöhnung) sich eingestellt hat. Wir sprechen dann von KONTROLLVERLUST.
Zunächst einmal sollten Sie eine absolute Trinkpause machen, das heisst, auf jeglichen Konsum von Alkohol oder auch "Kleinstmengen" von Alkohol (so z. B. Mon Cherie oder Radler) und ggf. auch auf sogenannte "entalkoholisierte” Alkoholgetränke verzichten.
Wenn Sie in eine MPU müssen sind zwei Themenstellungen zu beachten:
|
 |
|
|
|
|
1. Abstinenz 2. kontrollierter zukünftiger Alkoholkonsum
|
|
Zu 1.:
|
Abstinenz ist grundsätzlich zu empfehlen, wenn die konsumierten Alkoholmengen höher als 3 Bier täglich oder höhere Mengen bei einem Trinkanlass waren. Auch das Alter spielt eine Rolle. Sind Sie älter als 30 Jahre und haben Sie eine BAK von mehr als 1,6‰ , dann rate ich Ihnen zur Abstinenz.
|
|
|
Abstinenznachweis: Heute nur noch mit EtG-Urinscreening. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer Führerscheinstelle.
Im Ostalbkreis bekommen Sie vertragliche Vereinbarungen zu Urinscreenings bei mir oder im Labor Van de Loo. Im Kreis Göppingen werden Urinscreenings (auch über mich oder die Führerscheinstelle) durch das Gesundheitsamt angeboten. In Mecklenburg-Vorpommern fragen Sie wegen Urinscreenings bitte bei den Führerscheinstellen oder den Medizinisch-Psychologischen Instituten nach.
Es sollten mindestens 4 Screenings in 6 Monaten vereinbart werden. Oft ist diese Abstinenzzeit zu kurz. Da die Begutachtungsleitlinien eine (in der Regel) einjährige Abstinenzzeit (die grundsätzlich nur durch EtG-Screening zu belegen ist) verlangen, sind bei höherer BAK (immer ab 2‰) 6 Screenings in 12 Monaten richtiger.
|
|
|
|
|
Zu 2.:
|
Kontrolliertes Trinken (Hypothese A3 / Alkoholgefährdung) kann ich nur Jüngeren bis maximal 30 Jahren empfehlen, deren BAK unter 2,0‰ lag oder die 2 Alkoholfahrten unter 1,6‰ hatten. Ansonsten beachten Sie bitte auch die gesetzlichen Regeln zur Sperrfrist-verkürzung. Nach diesen kann Ihre Abstinenz auch durch monatlich erhobene Leberwerte/Labormarker (GAMMA-GT und CDT) belegt werden. Eine durch EtG-Urinscreening belegte längere Trinkpause ist ebenfalls vorstellbar.
Sie sollten sich jedoch grundsätzlich mit Ihrem Alkoholkonsum, der entweder zu einer Alkoholgefährdung (Hypothese A3) oder zu chronischem Alkoholmissbrauch mit dauerhaftem Kontrollverlust (Hypothese A2) zuzuordnen ist, unter fachlich qualifizierter Begleitung auseinander setzen. Lassen Sie sich nur von Fachleuten beraten. Fachleute sind ausgebildete, suchterfahrene Diplomsozialpädagogen und Diplompsychologen. Diese finden Sie entweder frei niedergelassen oder bei Suchtberatungsstellen. Einige Begutachtungsanbieter haben auch Tochterfirmen mit Schulungsangeboten. Diese sind für Maßnahmen und Schulungen nach dem Kriterium A3 ausreichend, weil sie in der Regel auch §70-Kurse FEV anbieten.
Sogenannte MPU-Basiskurse (z. B. an einem Tag) sind in der Regel nicht ausreichend und meistens ungeeignet
"Informations- und Motivationskurse" (z. B. bei den Suchtberatungsstellen) greifen vielfach zu kurz, sind aber in Verbindung mit weiterer oder vorheriger Individualberatung (mehrere Sitzungen) durchaus eine qualifizierte Maßnahme, die das Risiko in der MPU mindert.
Haben Sie oder hatten Sie (fremddiagnostisch festgestellt) eine Suchterkrankung, gilt die Hypothese A1. Dann ist eine Suchttherapie stationär oder ambulant zu empfehlen. Die Abstinenzzeit sollte belegbar deutlich länger als 1 Jahr (ich empfehle 18 Monate) sein. Bei einer schon längere Zeit zurück liegenden Alkoholerkrankung (länger als 12 Monate) ist ebenfalls Abstinenz zu belegen. Auch hier ist die belegbare Abstinenzzeit mindestens 12 Monate lang. Eine therapeutische Beratung z. B. bei mir ist empfehlenswert.
Screeningwerte: Ethyglucuronid unter 100, Kreatinin über 20 Achten Sie bitte darauf, dass Sie nur normale Wassermengen zu sich nehmen, sonst "verwässern" Sie das Screening und es ist nicht verwertbar (Kreatininwert ist dann <20). Ein zu hoher Kreatininwert ist in der Regel unbedenklich.
Sperrfrist nutzen: Gehen Sie so früh als möglich in fachlich qualifizierte Beratung, beginnen Sie so früh wie möglich mit dem Abstinenzcheck, beginnen Sie so früh wie möglich mit den Leberwerten (nur bei Alkoholgefährdung).
|
|
|
|
 |
 |
 |
 |
|
Wichtiges zu den neuen Beurteilungskriferien:
Die neuen Beurteilungskriterien verschärfen die MPU ganz erheblich. Eine ganze Reihe dieser Ver- schärfungen ist nach Auffassung von Experten "verfassungswidrig" und fachlich höchst bedenklich.
Sie finden hier ein Rechtsgutachten, sowie eine Stellungnahme von mir, die ich auch auf dem diesjährigen Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar so vertreten habe. Am Ende meiner Stellungnahme finden Sie Verbesserungsvorschläge, die "ver-fassungskonform" sind und in die Empfehlungen des Verkehrsgerichts-tages aufgenommen wurden (siehe unter Arbeitskreis VI). Über unterstützende Rückmeldungen durch Mails freue ich mich.
Stellungnahme M. Hemberger (PDF) Rechtsgutachten (PDF) Brief des BM für Verkehr (PDF) Empfehlungen 48. Dt. VGT (PDF)
|
|
|
|
|
|